Nachfolge
5.2.2024

Hast du einen Vorsorgeauftrag?

Wichtig für jeden - insbesondere für Unternehmer

Was passiert, wenn du in Zukunft einmal handlungsunfähig wirst, sei es durch einen Unfall, eine Krankheit oder durch Altersschwäche?  

Meist mögen wir gar nicht an solche Szenarien denken und verdrängen das Thema. Einige kennen die Patientenverfügung, worin geregelt ist, was für medizinische Massnahmen ergriffen werden dürfen, andere haben ein Testament für den Todesfall vorbereitet. Wenn jemand nun seine Urteilsfähigkeit verliert, ordnet die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde KESB in gewissen Fällen die Beistandschaft an. Das bedeutet, dass eine staatliche Stelle plötzlich Entscheidungen für dich trifft. Dabei geht es einerseits um die Personensorge – also deine Wohnsituation, Gesundheitliches und Persönliches. Andererseits betrifft es die Vermögenssorge - also alle Geldfragen.

Handlungsfähige Personen können seit 2013 einen Vorsorgeauftrag erstellen und damit frühzeitig entscheiden, was passiert, wenn sie eines Tages urteilsunfähig werden. Darin kannst du regeln, wer für dich sorgen und entscheiden soll. Den Vorsorgeauftrag muss für seine Gültigkeit einzig eigenhändig und handschriftlich niedergeschrieben und unterzeichnet werden – alternativ kann er auch öffentlich beurkundet werden.  

Alle, die nicht wollen, dass eines Tages eine staatliche Stelle über ihr Wohl entscheidet, sollten noch heute einen Vorsorgeauftrag erstellen. Bei Unternehmern hat es noch eine zusätzliche Brisanz, weil sie Eigentümer ihrer Unternehmung – meist Aktionäre sind. Ein staatlicher Beistand hat klare Handlungsvorgaben. So kann es sein, dass “risikoreiche Anlagen” z. Bsp. Aktien verkauft werden müssen - auch wenn es sich dabei um die eigene Unternehmung handelt. Hier ist also frühzeitiges Handeln angesagt.  

Wenn du mehr erfahren willst, melde dich gerne bei mir.

Herzlich,

Tom

www.tomhadorn.ch

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